Normen und Gesetze zur Softwaregestaltung

Softwaregestaltung:

  • Ergonomisch gestaltet
  • Benutzerfreundlich
  • Der ausführenden Aufgabe angepaßt
  • Dialogabläufe klar und nachvollziehbar
  • Fehlerrobust
  • Software anpaßbar in Bezug auf Kenntnisstand des Benutzers und die zu bewältigende Arbeitsaufgabe
  • Keine Kontrolle über das System ohne Wissen des Benutzers.

Software-Gestaltung: DGUV Information 215-410 – Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften

Auf die ergonomischen Gestaltungsanforderungen für Software wird nur indirekt eingegangen.

  • Die Anzeige auf Bildschirmgeräten muß so gestaltet sein, daß zu hohe Belastungen der Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen nicht auftreten können.

Software-Gestaltung: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Mit Hilfe des Bildschirmgerätes und der Tastatur kann die Anwenderin und der Anwender mit dem Computersystem kommunizieren.
Dieser Dialog wird durch Programme, sogenannte Software, bestimmt. Dabei müssen die auf dem Bildschirm dargestellten Informationen durch die Benutzer aufgenommen, gespeichert und verarbeitet werden. Zur Entlastung muß daher die Art und Weise der Kommunikation möglichst gut an die menschlichen Fähigkeiten der Informationsverarbeitung und an die jeweilige Aufgabe angepaßt werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, daß die Behinderung der individuellen Arbeitsweise durch eine zu starke Einschränkung des Gestaltungsspielraumes die psychische Belastung erheblich vergrößert.

Allgemein sollten bei der Dialoggestaltung folgende Grundsätze berücksichtigt werden:

  • Aufgabenangemessenheit
    – die Erledigung der Arbeitsaufgabe wird unterstützt, ohne daß dieser durch die Eigenschaften des Dialogsystems unnötig belastet wird.
  • Steuerbarkeit
    – die Benutzerin und der Benutzer können die Geschwindigkeit des Ablaufs sowie die Auswahl und Reihenfolge von Arbeitsmitteln oder Art und Umfang von Ein- und Ausgabe beeinflussen.
  • Erwartungskonformität
    – die Erwartungen der Bildschirmarbeiterinnen und -arbeiter werden erfüllt, die sie aufgrund von Erfahrungen mit Arbeitsabläufen während der Benutzung des Dialogsystems gebildet haben.
  • Fehlerrobustheit
    – trotz erkennbar fehlerhafter Eingaben wird das beabsichtigte Arbeitsergebnis ohne oder mit minimalem Korrekturaufwand erreicht.
  • Selbstbeschreibungsfähigkeit
    – auf Verlangen zeigt das Dialogsystem Einsatzzweck, Leistungsumfang und die einzelnen Dialogschritte an; Erläuterungen stellt es ebenso zur Verfügung.

Software-Gestaltung: Bildschirmarbeit – Berufsgenossenschaftliche Anwendungshinweise

  • Da die Darstellung auf dem Bildschirm grundsätzlich durch die Software beeinflußt wird, ist Voraussetzung, daß die eingesetzte Software im Zusammenwirken mit der Hardware die folgenden Festlegungen erfüllt:
    • Darstellung auf dem Bildschirm,
    • Leuchtdichten, Kontraste und Zeichenschärfe,
    • Zeichengröße, – gestalt und Abstände,
    • Bildstabilität und -geometrie,
    • Flimmerfreiheit sowie Farbdarstellung.
  • Für die Dialoggestaltung müssen ergonomische Grundsätze eingehalten sind, als da wären: Aufgabenangemessenheit, Selbstbeschreibungsfähigkeit, Steuerbarkeit, Erwartungskonformität, Fehlerrobustheit, Individualisierbarkeit, Lernförderlichkeit;Einhaltung von Gestaltungsregeln für spezifische Interaktionstechniken, Gruppierung und Formatierung von Daten sowie die Codierung von Zeichen und Grafiken.Benutzerschulungen, Dokumentation über Software und die jeweilige Software selbst müssen dabei aufeinander abgestimmt sein.
  • Die Software soll die Erledigung der jeweiligen Arbeitsaufgabe unterstützen, ohne durch ihre speziellen Eigenschaften zusätzlich zu belasten. Auf der Basis der auszuführenden Tätigkeiten ist ein Aufgabenprofil (Pflichtenheft) an die Software zu erstellen.
  • Die Dialoge müssen steuerbar sein. Nach Maßgabe der Arbeitsaufgabe müssen sowohl Ablauf, Geschwindigkeit, Auswahl und Reihenfolge des Einsatzes von Arbeitsmitteln als auch Art und Umfang von Ein- und Ausgaben beeinflußt werden können.Ein ergonomisches Dialogsystem zeigt folgende Eigenschaften:
    • Arbeitsrhytmus zwingt nicht zu Aktionen
    • Löschen von Bildschirmanzeigen, um Aktionen zu erzwingen, wird vermieden
    • Üerschaubare Dialogschritte ermöglichen transparentes Arbeiten
    • Rücknahme von Eingaben sind möglich
    • Freie Wahl von Eingabegeräten (z.B. Tastatur, Maus, Stift)
    • Dialog kann grundsätzlich unterbrochen werden, Fortführung der Eingaben zur späteren Zeit möglich
    • Mehrere Anwendungen können gleichzeitig bearbeitet werden (z.B. Austausch von Zeichen und Grafiken aus anderen Programmen)
    • Sicherer Umgang in vernetzten Systemen
    • Eingaben führen nicht zu fraglichen Zuständen oder kompletten Systemzusammenbruch
    • Fehlermeldungen sind verständlich
    • Korrekturmöglichkeiten werden angezeigt
    • Möglichkeit, Eingaben vor deren Ausführung zu überprüfen, verändern oder kontrollieren, ist vorhanden
    • Automatische Fehlerkorrektur kann in Anspruch genommen werden
    • Beeinflussung automatischer Fehlerkorrekturen.
  • Dialoge mit dem informationstechnischen System müssen den Kenntnissen und Erfahrungen der Benutzer im Hinblick auf die auszuführende Aufgabe angepaßt werden können.
    Dies setzt voraus, daß Dialoge erwartungskonform sind. Wichtige Kriterien sind dabei:

    • Einheitlichkeit der eingesetzten Dialogsysteme
    • Gleicher, vertrauter Wortschatz
    • Dialogänderungungen möglich
    • Einheitliche Dialogschritte können selbst entwickelt werden
    • Aktionen führen zu sofortigen Rückmeldungen
    • Antwortzeiten sind akzeptabel
    • Leuchtdichten und Farbcodierungen werden konsistent eingesetzt.

Software-Gestaltung: Normen und Standards

  • DIN EN 29 241-10,
  • ISO 9241 Teil 10-17

Benutzerfreundlichkeit

Definition Benutzerfreundlichkeit nach DIN EN 29 241 Teil 10

“Im Dialog mit der Technik hat der Benutzer Entscheidungsfreiräume und Einflußmöglichkeiten.
Benutzerfreundlichkeit verwirklichen heißt, jenen engen Bereich zu finden, in dessen Rahmen genügend unterstützende und führende Informationen vom System geboten werden, aber auch dem Wunsch des Menschen nach Kontrolle seiner eigenen Handlungen Rechnung getragen wird.”


Software-Gestaltung: Beschaffungspraxis

Für die Beschaffung geeigneter Software wird empfohlen, die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB Erstellung) für das Erstellen von DV-Programmen” hinzuzuziehen; Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln. Auskunft erteilt die Koordinierungs- und Beratungsstelle für Informations-technologie beim Bundesministerium des Innern (KBSt), Postfach 17 02 90, 53108 Bonn (Stand: Dezember 1997; Berlin-Umzug!).

Literaturempfehlung: “Das SANUS Handbuch” – Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmen auf der Basis internationaler Normen und Standards, Projektträger Arbeit und Technik – BMBFELK GmbH, Gladbacher Str. 232, 47805 Krefeld, ISBN 3-9805420-0-9, 1996.


Kurz – Check: Software

Merkmale

  • Unterstützt Erledigung der Arbeitsaufgaben
  • Geschwindigkeit, Auswahl und Reihenfolge regelbar
  • Ablauf entspricht der allgemeinen Erwartungshaltung
  • Korrekturen ohne Aufwand möglich
  • Maskengestaltung übersichtlich
  • Dunkle Zeichen auf hellem Grund
  • Konsistenz in der Farbwahl gegeben
  • Einteilung der Bildschirmoberfläche einheitlich
  • Farben erleichtern das Suchen und Auffinden von Informationen