Einführung

“Mach’ mal eben.”, genügt nicht!
Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu ermöglichen, ist eine Organisation erforderlich. Arbeitsschutzmaßnahmen führen zum Erfolg, wenn die Organisation eine nachvollziehbare Analyse, Auswertung, Verbesserung und Evaluierung betriebsinterner Tätigkeiten erlaubt.

Zu den Rahmenbedingungen gehören:

  • Eine Organisationsstruktur, die Beteiligung von Arbeitsschutzexperten an Prozessen erlaubt,
  • das Einverständnis der Geschäftsführung, dass der Prozess unterstützt wird,
  • Bereitschaft zu Investitionen und ausreichend Arbeitszeit für diesen Prozess,
  • Kontinuität und Ernsthaftigkeit sowie
  • vorbildliches Verhalten der Führungskräfte.

Grundverständnis

Unter Arbeitsschutzmanagement (AM) ist die Gesamtheit aller Aktivitäten eines Unternehmens zu verstehen, durch die die Grundsätze zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit in die Tat umgesetzt werden. Wichtigste Voraussetzung: Die Aktivitäten müssen auf Nachhaltigkeit angelegt sein.

Ein Arbeitsschutzmanagement wird als Instrument gesehen, um Arbeits- und Gesundheitsschutz zu betreiben, um es mit anderen Unternehmenszielen zu verbinden. Zum Beispiel lässt sich die Produktqualität oder der Umweltschutz durchaus mit den Zielen des Arbeitsschutzes verknüpfen.

Akteure des Arbeitsschutzmanagements sind Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und Betriebsräte.

Die Arbeitsschutzvorschriften bilden bei der Planung einer Arbeitsschutzorganisation die Eckpfeiler dafür,

  • welche Schutzziele zu verfolgen sind,
  • welche Hierarchie bei den Maßnahmen zu berücksichtigen sind,
  • welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben oder wahrnehmen müssen.

In den Gesetzen und Rechtsverordnungen finden Arbeitsschutzakteure ausreichende Informationen darüber, welche Ziele innerhalb welcher Handlungsspielräume anzustreben sind.

Funktionsweise eines Arbeitsschutzmanagements

Quelle: tiptop in NRW Gesünder Arbeiten mit System. MASQT 2001

 

 

 

 


Ziele formulieren

Der Arbeitgeber muss für seinen Betrieb Ziele zu Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegen. Sie sind in die Betriebsstruktur und -kultur miteinzubinden. Dazu ist es zwingend, dass diese Ziele den verantwortlichen Beschäftigten vermittelt wird. Sie müssen diese Ziele letztlich den Beschäftigten verständlich machen, damit sie auch respektiert werden. Ohne “Vorleben” geht solch ein Prozess nicht vonstatten.

Organisation aufbauen

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, um eine solche Struktur zu ermöglichen. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die Einrichtung einer Organisation, die sich kontinuierlich und konsequent um das Erreichen der Arbeitsschutzziele kümmert. Der Arbeitgeber regelt die Aufgabe und die Stellung der Verantwortlichen im Betrieb. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber im obliegende Pflichten an fachkundige und zuverlässige Personen delegieren. Mit der Pflichtenüberlassung wird schriftlich geregelt, welche Befugnisse Arbeitsschutzakteure im Arbeitsschutzmanagement haben können.

Arbeitsschutzausschuss
Beim Aufbau einer Betriebsorganisation zur Umsetzung von Arbeitsschutzanforderungen haben sich in der Praxis Betriebsgruppen bewährt, die unter fachkundiger Begleitung des Betriebsarztes am Problemlösungsprozess gearbeitet haben. In “Gesundheits- und Qualitätszirkeln” im “Arbeitsschutzausschuss” oder in einem “Zirkel zur Verbesserung des Arbeitsschutzes”, um nur Beispiele für institutionalisierte Gruppen im Betrieb zu nennen, dient die Fachkunde arbeitsmedizinischer Kolleginnen und Kollegen zur Berücksichtigung wichtiger physiologischer und psychischer Einflüsse bei der Arbeit.

Arbeitsschutz in die Betriebsabläufe einbeziehen

In allen betrieblichen Abläufen sollen die Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden. Dies erfolgt durch Festlegung einer Ablauforganisation für den Betrieb.

Betriebsablauf: Neues Material (z.B. Lack)
Anforderungen festlegen an:
Kosten,
Qualität,
Umweltverträglichkeit,
Kundenwünsche

Arbeitsschutzaufgabe: Anforderungen hinsichtlich des Gefahrenpotentials des Materials festlegen

Betriebsablauf: Produktinformationen und Angebote beschaffen

Arbeitsschutzaufgabe: Information über Gefahrenpotenziale und Schutzmassnahmen einholen;
Sicherheitsdatenblatt anfordern

Betriebsablauf: Angebote bewerten
Kosten,
Qualität,
Umweltverträglichkeit,
Kundenwünsche

Arbeitsschutzaufgabe: Gefahrenpotenzial bewerten / Ersatzstoffprüfung vornehmen

Beteiligung: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Beschäftigte (Anwender)

Betriebsablauf: Entscheidung / Bestellung
Vorbereitung des betrieblichen Einsatzes

Arbeitsschutzaufgabe: Schutzkonzept festlegen, z.B. Gefahrstoffverzeichnis,
Betriebsanweisung erstellen,
persönliche Schutzausrüstung beschaffen

Betriebsablauf: Betrieblicher Einsatz

Arbeitsschutzaufgabe: Unterweisung der Beschäftigten an Hand der Betriebsanweisung
Dokumentation der Unterweisung

Kontinuität und Überprüfung

Die ständige Überprüfung, ob Arbeitsschutzmaßnahmen ausreichend sind, gehört ebenso in das Arbeitsschutzmanagement wie der Anspruch, dass alle Elemente ständig ablaufen müssen.

Der Arbeitgeber prüft und bewertet die fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Arbeitsschutzmanagement. Ein einfaches “Abhaken” von Maßnahmen ist nicht möglich, vielmehr muss ständig hinterfragt werden:

  • Hat sich etwas verändert?
  • Hat die Veränderung Einfluss auf die Gesundheit und das Leben des Beschäftigten?
  • Reichen die vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen aus, um den Beschäftigten zu schützen?
  • Müssen ergänzende Schutzmaßnahmen ergriffen werden?

Arbeitsschutzmanagement-Systeme (AMS)

Arbeitsschutz zertifizieren mit System
Der internationale AMS-Standard OHSAS 18001 enthält in enger Anlehnung an die Qualitätsmanagment- und Umweltmanagement-Normen Anforderungen an Arbeitsschutzmanagementsysteme um sicherzustellen, dass die jeweiligen Arbeitsschutzziele auch erreicht werden. OHSAS heisst Occupational Health and Safety Assessment Series.

Zertifizierungen werden durch unabhängige, akkreditierte Prüfstellen überwiegend im Bereich des Qualitätsmanagements und im Umweltmanagement durchgeführt. Zertifikate sind befristet – hiermit stellt ein unabhängiger Prüfer fest, ob ein Betrieb den in Normen und Gesetzen enthaltenen Forderungen genügt. Eine Zertifizierung stellt in der Regel einen Wettbewerbsvorteil dar.

Bekannte Verfahren sind:
OHRIS (Occupational Health- and Risk-Management-System) Stand 1997
Bayerischer Modellentwurf zur Entwicklung, Gestaltung, Einführung und Integration eines Managementsystems für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit

SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) Stand 1996
Der SCC hat seinen Ursprung in der petro-chemischen Industrie. Es beschreibt ein allgemeines Verfahren zur Zertifizierung eines Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems. Darin enthalten ist auch die Einbeziehung der Anwender mit der Fragestellung, ob gesundheitsgerechtes Arbeiten möglich ist.

Hinweis: Es gibt keine Zertifizierungspflichten im Arbeitsschutz.