Normen und Gesetze zum Ergonomischen Zubehör

Fußstütze:

  • Eine Fußstütze ist zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch einwandfreie Arbeitshaltung ohne Fußstütze nicht erreicht werden kann.

Die ergonomisch günstige Arbeitshaltung

Ergonomisch günstig ist eine Arbeitshaltung dann, wenn zur Erbringung einer Arbeitsaufgabe die Abstimmung zwischen

  • Person,
  • Arbeitsmitteln,
  • Arbeitsumgebung und
  • der Software harmonisch ist, so daß keine körperlichen Beschwerden auftreten können.

Dies gelingt bei auf die Körpergrösse des jeweiligen Benutzers angepassten Arbeitsmitteln und bei wechselnder geistiger und körperlicher Be- und Entlastung.


Fußstütze: DGUV Information 215-410 – Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften

  • An Bildschirm-Arbeitsplätzen müssen höhenverstellbare Drehstühle und Drehsessel sowie erforderlichenfalls Fußstützen – zum Höhenausgleich, damit die Füße ganz aufsetzen können – eingesetzt werden.

Fußstütze: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

  • Dem Einsatz der Fußstütze ist in jedem Fall ein höhenverstellbarer Tisch vorzuziehen. Fußstützen sind nur ein ungünstiger Ersatz für höhenverstellbare Arbeitstische.
  • Zu kleine Fußstützen schränken entlastende Fußbewegungen ein. Sie müssen mindestens 450 mm breit und 350 mm tief sein.
  • Die Fußplatte muß in Höhe und Neigungswinkel leicht verstellbar sein.

Fußstütze: Bildschirmarbeit – Berufsgenossenschaftliche Anwendungshinweise

  • Eine Fußstütze ist ausreichend groß, wenn die Füße ganzflächig aufgestellt werden können.
  • Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit einer Fußstütze ist auch eine rutschhemmende Ausführung der Stellfläche für die Füße und der Aufstellflächen der Fußstütze auf dem Fußboden.
  • An Sitzarbeitsplätzen mit Arbeitsmitteln, die eine Steuerung über Fußschalter erfordern, sollten Fußstützen eingesetzt werden, die für die Aufnahme der Fußschalter geeignet sind.

Fußstütze: Normen und Standards

  • DIN 4556,
  • DGUV Information 215-410,
  • ZH1/535

Fußstütze: Beschaffungspraxis

Die Beschaffung von Fußstützen ist grundsätzlich unproblematisch. Ärger tritt auf, wenn die Fußstütze erst “umständlich” zusammengebaut werden muß oder sie zu klein ist. Kritisch ist die praktische Nutzung dann, wenn am unmittelbaren Bildschirmarbeitsplatz und am Schreibtisch jeweils eine Fußstütze stehen müßte, da die Arbeitsflächen insgesamt zu hoch sind.
Dann stellt sich aus wirtschaftlichen Gründen die Fragen, ob die Neubeschaffung einer höheneinstellbaren Arbeitsplatte oder die Verkürzung der Tischbeine nicht sinnvoller wäre.


Kurz – Check: Fußstütze

Merkmale

  • Ausreichend groß
  • Rutschfest und stabil
  • Höhe und Neigung verstellbar
  • Höhe ausgleichend

Vorlagenhalter:

  • Vorlagenhalter muß stabil und verstellbar sein, um so benutzt werden zu können, daß unbequeme Kopf- und Augenbewegungen vermieden werden.

Unbequem sind Kopf- und Augenbewegungen dann, wenn der Kopf ständig verdreht werden muß, damit Unterlagen gelesen oder in den Bildschirm geschaut werden kann. Nackenmuskulatur und Halswirbelsäule werden so übermäßig einseitig belastet.
Dies kann zu schmerzhaften Verspannungen und Muskelverkürzungen führen; gleiches gilt für die Anbringung von Videokameras für PC-Konferenzschaltungen!


Vorlagenhalter: DGUV Information 215-410 – Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften

  • Vorlagenhalter müssen sowohl in Höhe und Neigung als auch im Sehabstand so angeordnet sein, daß unnötige visuelle Belastungen sowie ermüdende oder gesundheitsschädliche Körperhaltungen vermieden werden.
  • Der Sehabstand zum Vorlagenhalter muß zur Vermeidung häufiger Akkommodationsvorgänge dem Sehabstand zu den anderen Arbeitsmitteln angeglichen sein.

Vorlagenhalter: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

  • Beleghalter müssen für DIN-A-4 Formate stabil sein und größeren Vorlagen gegebenenfalls durch Sonderausführungen entsprechen.
  • Zur Arbeitserleichterung dienen Papierklemmen und Zeilenlineal.
  • Die Anordnung des Beleghalters muß unter oder neben dem Bildschirm in gleichem Sehabstand möglich sein.

Vorlagenhalter: Bildschirmarbeit – Berufsgenossenschaftliche Anwendungshinweise

  • Die Größe der Auflagefläche von Vorlagenhaltern sollte den üblicherweise verwendeten Vorlagen entsprechen. Ausreichend stabil sind Vorlagenhalter, wenn sie den im Einzelfall erforderlichen Handhabungen der Vorlage, z.B. Stempeln, Abzeichnen oder Korrigieren, gerecht werden und ihre Standsicherheit gewährleistet ist.

Vorlagenhalter: Normen und Standards

  • DIN EN 29241,
  • DIN 4543,
  • DGUV Information 215-410,
  • ZH1/535

Vorlagenhalter: Beschaffungspraxis

Mangelnde Stabilität von Vorlagenhaltern ist häufig Grund zu Klagen. Achten Sie beim Einkauf auf diese wichtige Eigenschaft.
Werden schwerere Unterlagen häufig als Vorlage benutzt oder muß in Akten geblättert und abgeschrieben werden, wird die Verwendung eines stabilen Tisch-Notenständers (z.B. erhältlich in Muskikhandlungen) oder eine Tisch-Staffelei (z.B. erhältlich in Malergeschäften) empfohlen.


Kurz – Check: Vorlagenhalter

Merkmale

  • Stabil
  • Kippsicher
  • Ausreichend groß
  • Stufenlos neigbar
  • Zeilenlineal und Befestigung vorhanden

Ständer für Bildschirmgerät:

  • Ein separater Ständer für das Bildschirmgerät kann verwendet werden.

Ständer für Bildschirmgerät: DGUV Information 215-410 – Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften

  • Bildschirme müssen in Höhe und Neigung so angeordnet sein, daß stark ermüdende oder gesundheitsschädliche Körperhaltungen vermieden werden (…). Die Verwendung von Ständern oder verstellbaren Tischen wird direkt nicht erwähnt.

Ständer für Bildschirmgerät: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

  • Eine zusätzliche Höhenverstellbarkeit des Bildschirmes schafft für alle erforderlichen Augenpostitionen günstige Blickwinkel. Der obere Bildschirmrand sollte unterhalb der Augenhöhe liegen.

Ständer für Bildschirmgerät: Bildschirmarbeit – Berufsgenossenschaftliche Anwendungshinweise

  • Zur Vermeidung stark ermüdender oder gesundheitsschädlicher Körperhaltungen sowie störender Reflexionen und Spiegelungen kann eine Neigbarkeit des Bildschirms in einer Größenordnung von bis zu 5 Grad nach vorn und 20 oder mehr Grad nach hinten sinnvoll sein.
  • Verstelleinrichtungen werden den individuellen Bedürfnissen des Benutzers nur gerecht, wenn sich gewählte Einstellungen nicht unbeabsichtigt verändern können und bei jeder möglichen Einstellung die Standsicherheit des Bildschirmgerätes gewährleistet ist.

Ständer für Bildschirmgerät: Normen und Standards

Keine ISO oder DIN,
Ergonomie-Prüfsiegel für Schwenkarme, TÜV Rheinland


Ständer für Bildschirmgerät: Beschaffungspraxis

Bei Verwendung von auf die Körpermaße höheneinstellbaren und ausreichend tiefen Arbeitsplatten ist es in der Regel ausreichend, den Bildschirm direkt auf den Tisch zu stellen. Beschaffungen zusätzlicher Verstellteile werden hierdurch grundsätzlich überflüssig.

Personen mit langem Oberkörper kann z.B. durch Aufstellung des Monitors auf die Zentraleinheit geholfen werden.
Ist eine optimale Anpassung auf die Körpergröße nicht möglich, sind stufenlos höheneinstellbare, platzsparende Ständer sinnvoll. Bei großen Monitoren für z.B. CAD-Anwendungen haben sich zweigeteilte Arbeitsplatten bewährt, deren hintere Platte in Höhe und Neigung auf den Benutzer einstellbar sind.


Kurz – Check: Ständer für Bildschirmgerät

Merkmale

  • Stufenlos höheneinstellbar
  • Standsicher und platzsparend
  • Leicht zu bedienen
  • Bequem aufzubauen
  • Flexibler Einsatz möglich

Sonstiges ergonomisches Zubehör – Bildschirmfilter

“Für eilige Leserinnen und Leser”
Bildschirmfilter sind grundsätzlich nicht zu empfehlen.

Zusammenfassung

Bereits bei der Gerätebeschaffung sollte berücksichtigt werden, daß Reflexionsminderungen am besten mit herstellerseitig getroffenen Antireflexionsmaßnahmen erzielt werden können.
Optische Oberflächenvergütungen stellen eine sehr wirkungsvolle Reflexionsminderungsmaßnahme dar, ohne daß Zeichenschärfe und Leuchtdichten beeinträchtigt werden. Da Verschmutzungen und Fingerabdrücke die Wirksamkeit wesentlich verringern, ist eine regelmäßige und sorgfältige Reinigung der Bildschirmoberfläche entsprechend den Empfehlungen der Gerätehersteller erforderlich. Aufgerauhte Oberflächen sind vergleichsweise unempfindlich gegen Verschmutzungen, vermindern aber Zeichenschärfe und Kontrast.

In Ergänzung zu diesen Antireflexionsmaßnahmen bewirkt die Darstellung dunkler Zeichen auf hellem Untergrund (Positivdarstellung), daß sich nicht ganz vermeidbare Reflexionen und Spiegelungen weniger störend auswirken und eine flexiblere Aufstellung innerhalb der Arbeitsumgebung möglich ist.

In den berufsgenossenschaftlichen Anwendungshinweisen für Bildschirmarbeit wird folgender Hinweis gegeben: “Zusätzliche Beschichtungen und Filter (Antistatik-Beschichtungen) verschlechtern häufig die Darstellung auf dem Bildschirm und sollten deshalb nur nach sorgfältiger Abwägung aller Einflußfaktoren Verwendung finden. Dies gilt insbesondere für nachträglich getroffene Antireflexionsmaßnahmen.

Die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind, daß Reflexschutz durch “Micro-Mesh”, Aufrauhung oder Farbfilter mit verminderter Leuchtdichte und Schärfe der Zeichen einhergehen. Die BAuA spricht sich für optische Vergütung der Bildschirmoberfläche mit einer geerdeten Beschichtung als beste Reflexionsschutzmaßnahme aus.