Kurz-Check: Bildschirmgeräte

  • Zeichen deutlich lesbar
  • Zeichen groß genug
  • Zeilenabstand ausreichend
  • Bildschirmanzeige flimmerfrei = stabil
  • Bildschirmanzeige ohne Verzerrungen
  • Bildschirmgerät zertifiziert nach Geräteprotokoll
  • Alle Einstellungen mühelos
  • Neigungswinkel für Benutzer O.K.
  • Bildschirmgerät in richtiger Höhe für Benutzer
  • Blendungsfrei
  • Reflexionen, Spiegelungen und Blendungen können verhindert werden
  • Bildschirmoberfläche sauber
  • Schutzvorrichtungen bei störender Sonnenstrahlung vorhanden

Bildschirmgerät: Beschaffungspraxis

Häufig wird die Frage danach gestellt, wie stark ein Bildschirmgerät denn “strahlen” dürfe und welches Prüfsiegel dem Stand der Technik entspricht und welche Mindestanforderungen beim Einkauf zu berücksichtigen sind.
Aufgrund ihrer Bauart werden elektrostatische Felder, elektrische und elektromagnetische Wechselfelder erzeugt. Über die Wirkung dieser Felder bei Bildschirmgeräten auf den menschlichen Organismus konnte bisher kein nachteiliger Beweis erbracht werden.

Gerätesiegel- und Strahlenschutzprotokolle:

  • MPR II
    Als Standard für Grenzwerte der Felder werden die Empfehlungen des staatlichen schwedischen Meß- und Prüfrates (MPR) angesehen. Das Institut heißt jetzt: Swedish Board for Technical Accreditation – SWEDAC. Die MPR II Empfehlungen von 1990 enthält Grenzwerte für das elektrostatische Feld sowie das magnetische und das elektrische Wechselfeld in zwei unterschiedlichen Frequenzbereichen.
  • TCO 92
    Eine weitere Reduzierung dieser Grenzwerte ist in den Empfehlungen der TCO 92 enthalten. Hinter diesem Kürzel “TCO” verbirgt sich die schwedische Gewerkschaftsorganisation für Angestellte. In deren Empfehlungen für Bildschirm-Arbeitsplätze werden neben der Verringerung der Grenzwerte auf die Hälfte der MPR II-Werte auch eine Einrichtung zum Stromsparen verlangt. Einzelheiten der Stromsparfunktion sind enthalten in der “NUTEK“- Norm = Swedish National Board for Industrial and Technical Development.
  • TCO 95
    TCO 95 betrachtet den gesamten Arbeitsplatz-computer, also den Bildschirm, den Rechner und die Tastatur. TCO 95 befaßt sich dabei auch mit der ergonomischen Qualität, den Emissionen, Geräusch- und Hitzeentwicklung wie andere Strahlung, die Energieeinsparung und Ökologie. Zum Teil gehen die Ergonomieanforderungen über die Standards der Normenreihe ISO 9241 hinaus.
  • ECO Kreis
    Seit 1996 vergibt der TÜV Rheinland dieses Siegel für Produkte, deren Hersteller nach EN ISO 9000ff zertifiziert worden sind und deren Bildschirmgeräte den Anforderungen der TCO 95 standhalten.
  • GS-Zeichen
    Das “GS“- Zeichen dokumentiert die Übereinstimmung des Gerätes mit den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannten Regeln der Technik; geprüfte Sicherheit; siehe auch EMV.
  • Das CE – Zeichen
    CE” auf Arbeitsmitteln dokumentiert, daß die Herstellung mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der betreffenden EG-Richtlinie bzw. mit dem Baumuster, das einer EG-Baumusterprüfung erfolgreich unterzogen worden ist, übereinstimmt.

DIN EN ISO 1346-2 “Anforderungen an Flachbildschirme” vom November 1997

Flachbildschirm

wenn der Bildschirm frontal vor dem Benutzer aufgestellt wird, soll es möglich sein, bei einem Betrachtungswinkel von 10 Grad auf die Bildschirmoberfläche zu schauen. Die untere Seite des Bildschirmes soll dabei näher zum Betrachter sein als die obere (Schrägstellung). Die DIN EN ISO 1346-2 berücksichtigt auch die Anwendungen und Einsatzbereiche, um die Qualität von Flüssigkristallbildschirmen sicher zustellen. Die Klassifizierung unterscheidet, ob nur ein einzelner Benutzer bei fester Augen- und Kopfposition (Klasse IV) siehe Geldautomat-Display oder mehrere Anwender aus verschiedenen Winkeln (Klasse I) die Anzeige betrachten können. Entspricht die Qualität der Klasse 1, steigt der Preis. Ein weiteres messgerätefreies Beurteilen ermöglicht die Prüfung des Bildschirmes nach fehlerhaften Bildpunkten. Die Bildpunkte = Pixel werden von je einem dünnen Transistor angesteuert; fällt ein Transistor aus, sieht der Betrachter einen kleinen weißen Punkt. Im Standard für Flüssigkristall-Bildschirme ist vorgesehen, dass die Hersteller ihre Produkte deshalb in Fehlerklassen einzuteilen haben. Danach richtet sich auch die Qualität, mithin der Preis des Gerätes.

 

Übersicht: erlaubte Anzahl Fehlerpixel
Typ 1 Typ 2 Typ 3
Fehlerklasse I 0 0 0
Fehlerklasse II 2 2 5
Fehlerklasse III 5 15 50
Fehlerklasse IV 50 50 500

Bildschirmarbeitsverordnung – Anhang Nr. 1-5, 10, 17, 18

  • Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben.
  • Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muß stabil und frei von Flimmern sein;
  • es darf keine Verzerrungen aufweisen.
  • Die Helligkeit der Bildschirmarnzeige und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm müssen einfach einstellbar sein und den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepaßt werden können.
  • Der Bildschirm muß frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.
  • Das Bildschirmgerät muß frei und leicht drehbar und neigbar sein.
  • Bei der Anordnung der Arbeitsmittel ist zu berücksichtigen, daß alle Arbeitsmittel so anzuordnen sind, daß eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung eingenommen werden kann.
  • Ein separater Ständer für das Bildschirmgerät kann verwendet werden.
  • Durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel darf kein Lärm verursacht werden, der die Konzentration und Sprachverständlichkeit beeinträchtigt.
  • Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten Wärmebelastung am Bildschirmarbeitsplatz führen, die unzuträglich ist.

Bildschirmgerät: BGI 650 – Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften

  • Die Anzeige auf Bildschirmgeräten muß so gestaltet sein, daß zu hohe Belastungen der Beschäftigten an Bildschirm-Arbeitsplätzen nicht auftreten können.
  • Bei der Darstellung heller Zeichen auf dunklerem Untergrund muß der Kontrast zwischen 3:1 und 15:1 liegen.
    Bei der Darstellung dunkler Zeichen auf hellem Untergrund muß die Leuchtdichte des Zeichenuntergrundes mindestens das Dreifache der Zeichenleuchtdichte betragen.
    Der Kontrast soll einstellbar und veränderbar sein.
  • Bei der Darstellung heller Zeichen auf dunklerem Untergrund soll die Leuchtdichte des Zeichenuntergrundes nach Möglichkeit nicht geringer als 10cd/qm (cd = candela, lichttechnische Größe zur Messung der Lichtstärke) betragen, um das Ausmaß der Hell- und Dunkel-Adaptationsvorgänge einzuschränken.
  • Die Zeichen dürfen nicht ineinander verlaufen.
  • Die geometrische Gestaltung der Schriftzeichen und Symbole muß deutlich und inhaltlich eindeutig sein.
  • Bei der Darstellung von Fließtexten ist jeweils die national übliche Groß- und Kleinschreibung anzuwenden.
  • Die Farbarten von Zeichen und Bildschirmuntergrund müssen aufeinander abgestimmt sein.
    Bei mehrfarbiger Darstellung ist die Wahrscheinlichkeit der Verwechselung um so geringer, je weniger Farben verwendet werden und je weiter die Farborte voneinander entfernt sind.
  • Die Darstellung auf dem Bildschirm muß auch im seitlichen Gesichtsfeld eine flimmerfreie Wahrnehmung gewährleisten.
    Zur Vermeidung von Flimmern muß die Bildelementfolgefrequenz über der Verschmelzungsfrequenz liegen.
  • Der Bildschirm muß so ausgeführt sein, daß Spiegelungen und Reflexionen weitgehend vermieden werden und sich nicht mehr störend bemerkbar machen.
  • Der Glanzgrad des Bildschirmgehäuses darf höchstens halbmatt bis seidenmatt sein. Die farbliche Gestaltung muß einem Reflexionswert zwischen 15 und 75% entsprechen. Empfohlen werden mittlere Werte zwischen 20 und 50%.
  • Die Bildschirmgröße muß die Darstellung eines ausreichenden Informationsumfanges gewährleisten.
  • Mit Kathodenstrahlröhren bestückte Bildschirmgeräte sind Störstrahler im Sinne der Röntgenverordnung. Sie müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet sein und betrieben werden.
  • Laptops – Palmtops – Notebooks – Pentops oder andere Kompaktgeräte dürfen nur innerhalb eines bestimmten, eng begrenzten Anwendungsbereiches entsprechend ihrer besonderen Arbeitsaufgabe eingesetzt werden, wenn hierbei eine flexible Anordnung von Bildschirm und Tastatur nicht sinnvoll ist. Gesundheitliche Schäden durch körperliche Zwangshaltungen müssen vermieden werden.

Bildschirmgerät: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitschutz

  • Die Zeichenhöhe der Großbuchstaben darf 2,6 mm auch bei weniger als einem halben Meter Sehentfernung nicht unterschreiten. Beieinem empfohlenen Sehabstand zur Bildschirmoberfläche von 500 bis 650 mm sollte die Zeichenhöhe etwa 4 mm betragen.
  • Es kommt zur ständigen Anspannung der Nackenmuskulatur aufgrund ungünstiger Hebelverhältnisse, die mit einem hohen spezifischen Gewicht des Kopfes von durchschnittlich 8,8 % des Körpergewichtes sowie der bei Bildschirmarbeit üblichen Kopfvorhaltearbeit verbunden ist.
    Die muskuläre Beziehung zwischen aufwärtigem Sehen und Verspannungen der Nackenmuskulatur steht zweifelsfrei fest. Deshalb treten bei einer Überanstrengung der Muskulatur des Auges ebenso wie bei Überanstrengungen der Nackenmuskulatur, z.B. wenn der Kopf ständig in den Nacken genommen wird oder bei mangelhafter Bildstabilität zu schmerzhaften Reizungen der Ansatzstellen der Muskeln und Bänder und zu Kopfschmerzen.
    Der Kopf sollte deshalb möglichst in eine senkrechte bis leicht nach vorne geneigte Haltung bis zu 20 Grad gebracht werden, wobei der Blick in einem Winkel von 15 – 35% auf die Bildschirmoberfläche treffen sollte.

Bildschirmgerät: Bildschirmarbeit – Berufsgenossenschaftliche Anwendungshinweise

  • Die Darstellung dunkler Zeichen auf hellem Untergrund (Positivdarstellung) oder die Darstellung heller Zeichen auf dunklerem Untergrund (Negativdarstellung) kann auf dem Bildschirm in ein- oder mehrfarbiger Ausführung erfolgen. Bei Positivdarstellung sollte der nicht ansteuerbare Randbereich, z.B. durch Overscantechnik, aufgehellt werden.
  • Für Textverarbeitung ist im allgemeinen eine einfarbige Zeichendarstellung empfehlenswert.
  • Ausreichend groß ist eine Darstellung z.B. für Textverarbeitung, wenn mindestens 80 Zeichen je Zeile angezeigt werden können.
  • Eine flimmerfreie Darstellung dunkler Zeichen auf hellem Untergrund bietet bessere Anpassungsmöglichkeiten an die physiologischen Eigenschaften des Menschen und an die Arbeitsumgebung. Bei dieser Darstellungsart ist davon auszugehen, daß
    • die höhere Leuchtdichte der Bildschirmanzeige im Zusammenhang mit den für andere Tätigkeiten erforderlichen Beleuchtungsstärken zu einer Verringerung belastender ständiger Wechsel von Hell- und Dunkeladaptionen führt,
    • eine Angleichung der Leuchtdichten, insbesondere von Vorlagen (Papier) und Bildschirmanzeige, erfolgt,
    • die Lesbarkeit der Zeichen verbessert wird, weil bei gleichem Kontrast die Erkennbarkeit von Zeichen vor einem hellen Untergund besser als vor einem dunklen ist sowie
    • nicht vermeidbare Reflexionen und Spiegelungen weniger störend wahrgenommen werden und damit auch eine flexiblere Anordnung der Arbeitsplätze ermöglicht wird.
  • Bei Bildschirmen mit Kathodenstrahlröhren hängt die flimmerfreie Wahrnehmung maßgeblich vom Zusammenwirken der nachstehenden Einflußgrößen ab:
    • Gerätetechnische Faktoren wie Bildelementfolgefrequenz und Steuersoftware, Bildaufbau, Auflösung, Nachleuchtdauer des Leuchtstoffes, mittlerer Leuchtdichte der Anzeige und Größe der Anzeigefläche,
    • Umgebungsbedingungen aufgrund der Anordnung des Bildschirms im Raum und der Güte der Bleuchtung sowie
    • individuelles Sehvermögen des Benutzers.
  • Bei einer Bildschirmgröße von 14 Zoll, einer mittleren Leuchtdichte der Anzeige von etwa 100 cd/m² sowie Leuchtstoffen mittelkurzer Nachleuchtdauer ist eine Bildelementfolgefrequenz von mehr als 85 Hz (Hertz) empfehlenswert. Die Bildelementfolgefrequenz darf bei Positvdarstellung aber keinesfalls 73 Hz unterschreiten.
    Das Ganzbildverfahren (non-interlaced) ist zugrundezulegen.
    Für größere Bildschirme sind bei Positivdarstellung höhere Bildelementfolgefrequenzen von mehr als 85 Hz anzustreben.
  • Die Verstellmöglichkeiten von Kontrast, Helligkeit, Neigung oder Drehung werden den individuellen Bedürfnissen des Benutzers nur gerecht, wenn sich gewählte Einstellungen nicht unbeabsichtigt verändern können und bei jeder möglichen Einstellung die Standsicherheit des Gerätes gewährleistet ist.

Bildschirmgerät: Normen und Standards

  • DIN EN 29241,
  • BGI 650,
  • MPR II,
  • TCO 95,
  • ECO Kreis TÜV Rheinland Gruppe,
  • EMVG,
  • RöV,
  • StrlSchV,
  • GS,
  • CE und andere

Empfehlungen der Koordinierungs- und Beratungsstelle im Bundesministerium des Innern, KBSt:

  • EMV-Gesetz
    Nach dem EMV-Gesetz müssen auch PCs ab dem 01.01.94 mit dem CE-Zertifikat versehen sein. CE-Zertifikate müssen grundsätzlich für das System: PC – Bildschim – Tastatur und andere aber auch für externe Zusatzgeräte erteilt worden sein.
  • Bei der Beschaffung sollten nur noch Bildschirme berücksichtigt werden, die strahlungsarm mindestens nach MPR II beziehungsweise TCO 92 und künftig TCO 95 sind.
  • Umwelt/Energie
    Bei der Beschaffung sollte darauf geachtet werden, daß mindestens die EPA – (EPA = Environmental Protection Agency, Washington DC) und künftig die NUTEK -Anforderungen (Protokoll zum Energiebedarf von Monitoren im Sinne des Swedish National Board for Industrial and Technical Development) erfüllt und damit energiesparend sind.
    Operation im normalen Betrieb, Standby mit kurzer Wiederansprechzeit und Power down gehören als Werte zur NUTEK-Norm.
    Der Standby-Modus soll sich nach 5 bis 60  Minuten ohne Tastatur- und Mausaktivität einschalten, wobei der Verbrauchswert unter 30 Watt liegt; empfohlen werden sogar weniger als 15 Watt.
    Der Power-Off-Modus soll nach spätestens 70 Minuten die Stromzufuhr abschalten; die Norm toleriert dann einen Verbrauchswert von höchstens 8 Watt.
  • Entsorgung
    Optionen zur Rücknahme und die Recyclingfähigkeit der Geräte sollte bei Ausschreibung berücksichtigt werden, um die nicht unerheblichen Kosten für die Entsorgung zu vermeiden.