Beleuchtung: Arbeitsstättenverordnung

  •  Die Beleuchtung muß der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepaßt sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.
  • Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern läßt.

Normen für Bildschirmarbeitsplätze findenSie in der DIN 5035 Teil 7: 2004-08
Definition: Blendungen und Reflexionen
Blendung tritt durch Direktblendung oder Spiegelung auf. Blendungen sind Störungen durch zu hohe Leuchtdichten oder zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld. Sie dürfen weder durch Lampen oder Leuchten noch durch Spiegelungen von Gegenständen mit hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen hervorgerufen werden.
Reflexion ist die Wiedergabe des Lichteinfalls auf glatten bzw. hellen Oberflächen.
Spiegelung wird durch die Reflexion erzeugt und kann z.B. am Bildschirm mehrfach nacheinander auftreten.


Beleuchtung: DGUV Information 215-442 – Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften

  • Die Beleuchtungseinrichtung muß so angeordnet und bemessen sein, daß sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben können.
  • Die Allgemeinbeleuchtung muß mindestens 500 Lux Nennbeleuchtungsstärke (En) betragen. (Lux = physikalische Einheit für Beleuchtungsstärke. Zwar leicht zu messen, jedoch nicht komplex aussagekräftig über die Sehbedingungen – Leuchtdichte und Reflexionsglanzgrad gehören dazu, gemessen in cd/m2 – Messung aufwendig und preisintensiv.)
  • Hinsichtlich der Ausführung und Anbringung der Leuchten ist besonders darauf zu achten, daß keine Blendwirkung auftritt und daß Reflexionen und Spiegelungen auf dem Bildschirm vermieden werden.
  • Von Einzelplatzbeleuchtung raten die Sicherheitsregeln ab, wenn dadurch ein zu starker Wechsel zwischen Hell- und Dunkel-Adaptiation durch unausgewogene Leuchtdichteverteilungen oder sogar zusätzliche starke Wärmebelastung hervorgerufen wird.
    Es ist generell darauf zu achten, daß das Verhältnis zwischen Arbeitsplatz- und Raumbeleuchtung 3:1 nicht übersteigt. Idealbedingung ist 1:1 Kontrast (Licht und Farbe).

Beleuchtung: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

  • Grundsätzlich ist die natürliche Beleuchtung der künstlichen Beleuchtung vorzuziehen, wenn die Beleuchtungsstärke ausreichend ist. Künstliche Beleuchtung muß bei allen Tageslichtverhältnissen gute Sehbedingungen gewährleisten und darf nicht Anlaß für Direkt- oder Reflexblendungen sein.
  • Die Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz ist so zu wählen, daß ein Kontrast von 6 zu 1 zwischen Bildschirmoberfläche und Arbeitsumgebung nicht unterschritten wird.
  • Zur Begrenzung von Direkt- oder Reflexblendungen durch Tageslicht sollten Innen- oder Außenjalousien, z.B. senkrechte Lammellenstores, Transparentfolien verwendet werden.
  • Ausblickmöglichkeit ins Freie muß erhalten bleiben.
  • Warmweiße oder neutral weiße Lichtfarbe, ungesättigte, helle Farbtöne für die Begrenzungsflächen des Raumes sind zu empfehlen.

Beleuchtung: Bildschirmarbeit – Berufsgenossenschaftliche Anwendungshinweise

  • Beleuchtungsniveau, Leuchtdichteverteilung und Farbgestaltung, Begrenzung der Blendung, Vermeidung störender Reflexionen und Spiegelungen, Lichtrichtung und Schattigkeit sowie Lichtfarbe und Farbwiedergabe dienen als lichttechnische Größen bei der Gewährleistung angemessener Lichtverhältnisse am Bildschirmarbeitsplatz.
  • Ein ausreichendes Beleuchtungsniveau bedingt z.B. am Büro-Arbeitsplatz eine horizontale Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux.
    Da dieses Beleuchtungsniveau – auch an tageslichtorientierten Arbeitsplätzen in unmittelbarer Fensternähe – nicht während der gesamten Arbeitszeit und zu jeder Jahreszeit gewähleistet werden kann, ist es erforderlich, daß diese Beleuchtungsstärke auch allein durch künstliche Beleuchtung erbracht werden kann.
  • Gegen Einzelplatzbeleuchtung bestehen keine Einwände, wenn die lichttechnischen Gütemerkmale berücksichtigt sind und die Einzelplatzbeleuchtung nur im richtigen Verhältnis zu der Allgemeinbeleuchtung betrieben wird. Im Hinblick auf verschiedenartige Sehaufgaben und das unterschiedliche Sehvermögen der Versicherten können höhere Beleuchtungsstärken empfehlenswert sein. Höhere Beleuchtungsstärken sind z.B. für Großraumbüros vorzusehen.
  • Mehrphasenschaltungen oder der Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten ist günstig für ermüdungsfreies, ungestörtes Sehen.
  • Blendungen, störende Reflexion und Spiegelungen werden z.B. vermieden durch
    • Anordnung langgestreckter Leuchten parallel zum Fenster und zur Hauptblickrichtung,
    • Einfall des Lichtes schräg seitlich von oben,
    • Einsatz von verspiegelten Prismenleuchten oder von Spiegelrasterleuchten mit entspiegelten Rastern,
    • Begrenzung der Leuchtdichte im Kritischen Bereich des Ausstrahlungswinkels der Leuchten sowie
    • nicht glänzende oder entspiegelte Oberflächen am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung.

Bei Neuinstallation ist der indirekten Beleuchtung Vorzug zu geben.
(Licht strahlt gegen die weisse, ebene Decke und wird reflektiert in den Raum zurückgeworfen)

Cakir, Ergonomics Institut Berlin, März 1997m Direktbeleuchtung widerspricht Anforderungen des Arbeitsschutzes, Studie auf der Basis neuer Arbeitsschutzbestimmungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse.


Beleuchtung: Normen und Standards

  • DIN 5035-3 (Gesundheitswesen)
  • DIN 5035-6 (Messen)
  • DIN 5035-7 (Bildschirmarbeitsplätze)
  • DIN 5035-8 (Arbeitsplatzleuchten)
  • DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten)
  • DIN EN 12464-2 (Arbeitsplätze im Freien)
  • DIN EN 12665 (Anforderungen an die Beleuchtung)
  • DIN EN ISO 9241-6 (Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen)
  • DGUV Information 215-442 (Beleuchtung im Büro)
  • DGUV Information 215-210(Natürliche und künstliche Beleuchtung)
  • ASR A 3.4

Beleuchtung: Beschaffungspraxis

Bei Planung der Beleuchtung ist eine lichttechnischen Beratung dringend erforderlich; sofern das Fachwissen nicht aus dem eigenen Haus genutzt werden kann, wird ein neutrales Lichtstudio (Ingenieurbüro) als Beratungsinstrument empfohlen.
Die Nennbeleuchtungsstärke (zuzüglich 25%) muß unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse berechnet und auf die ausgewählten Beleuchtungskörper übertragen werden. Hierzu gehören auch die entsprechenden (möglichst elektronischen) Vorschaltgeräte und sonstige Einrichtungen. Nicht ausreichende Beleuchtung und Blendungen sind Hauptgründe für Beschwerden bei der Bildschirmarbeit, auch wenn diese als Ursachen wegen Unkenntnis häufig gar nicht als Grund genannt werden.

Günstig ist es, eine blendfreie, indirekte Allgemeinbeleuchtung von 500 Lux mit bildschirmarbeitsplatzgerechten Leuchten einzusetzen, die ermüdungsfreies Sehen bei genauem Arbeiten an papiergebundenen Belegen ermöglichen.

Literaturempfehlung: “Eine Untersuchung zum Stand der Beleuchtungstechnik in deutschen Büros” 2. erweiterte Auflage, Reihe Licht und Gesundheit, ERGONOMIC Institut für Arbeits- und Sozialforschungs mbH, Gisela und Ahmet E. Cakir, ISBN 3-925251-04-9, 1994.


Kurz – Check: Beleuchtung

Merkmale

  • Entspricht der Sehaufgabe
  • Entspricht dem Sehvermögen der Benutzer
  • Flimmerfrei
  • Blendfrei
  • Leuchtdichteunterschiede fließend
  • Auswirkungen der Jahreszeiten unerheblich
  • Lichtschutzvorrichtungen ausreichend
  • Technische Voraussetzungen einwandfrei:
    • Sparsam im Energieverbrauch,
    • Wartung gesichert,
    • Langlebigkeit der Leuchten,
    • Stand der Technik,
    • Installation und
    • Messungen lichttechnischer Größen O.K.,
    • Wärmeentwicklung gering,
    • Lichtstärke regulierbar und
    • Anlage ist sicher.