Arbeitsumgebung: Arbeitsstättenverordnung

  • Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der hier eingesetzten Geräte, Rechnung zu tragen. Eine Beeinträchtigung der Konzentration und Sprachverständlichkeit ist zu vermeiden.
  • Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten Wärmebelastung am Bild- schirmarbeitsplatz führen, die unzuträglich ist.
  • Es ist für ausreichende Luftfeuchtigkeit zu sorgen.
  • Strahlung darf die Sicherheit und die Gesundheit der Benutzer des Bildschirmgerätes nicht beeinträchtigen.

Arbeitsumgebung: DGUV Information 215-410 – Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften

  • Hinsichtlich des Raumklimas in Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen ist einer gegebenenfalls erhöhten Wärmebelastung durch Bildschirmgeräte und weitere zugehörige arbeitsplatzorientierte Geräte Rechnung zu tragen.

Arbeitsumgebung: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

  • Das Raumklima sollte wie folgt beschaffen sein:
    • Lufttemperatur zwischen 21 und 23 Grad C,
    • Relative Luftfeuchtigkeit etwa zwischen 40% und 65%,
    • Zugluft vermeiden, Luftgeschwindigkeiten möglichst unter 0,2 m/s,
    • Keine belastende Wärme durch Geräte, Sonneneinstrahlung oder Warmluft.
  • Es sollte das leiseste Gerät mit der niedrigsten Geräuschemissionsangabe gewählt werden.
    Ein Schalldruckpegel von 40 dB(A) = “ruhiges Wohnzimmer” ist anzustreben. Dieser darf am Arbeitsplatz bei höheren geistigen Anforderungen keinesfalls 55 dB(A) = “zwei Personen unterhalten sich im Normalton” überschreiten.DIN 1946 T2

Arbeitsumgebung: Bildschirmarbeit – Berufsgenossenschaftliche Anwendungshinweise

Lärm

  • Konzentration und Sprachverständigung können insbesondere beeinträchtigt werden durch:
    • den Informationsgehalt von Geräuschen,
    • die Höhe des Schalldruckpegels,
    • die Zusammensetzung des Frequenzspektrums
    • die zeitliche Verteilung des Lärms.
  • Geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung sind z.B:
    • Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel,
    • räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und Lärmquellen,
    • schallschluckende Ausführung von Fußboden, Decke, Wänden und Stellwänden,
    • Verwendung von geeigneten Stores vor Fensterflächen,
    • schalldämpfende Ausführung von Aufstellflächen und Unterlagen und die Verwendung von Schallschutzhauben als allerletzte Maßnahme.
  • Grundregel:
    1. Immissionsquelle beseitigen
    2. Immissionsquelle abschalten
    3. PSK

Wärme

  • Die Wärmezufuhr in einem Raum wird nicht nur durch Heizung und Sonneneinstrahlung, sondern auch durch Zahl und Tätigkeiten (Energieumsatz) der Personen sowie Art und Anzahl der Arbeitsmittel bestimmt.
  • Energiesparende Arbeitsmittel verringern die Wärmezufuhr.
  • Die Raumtemperatur sollte auch bei hohen Außentemperaturen 26 Grad C nicht überschreiten. Die Raumtemperatur ist die Lufttemperatur in der Mitte eines Raumes und in der Höhe von 1.0 m über dem Fußboden gemessen. Die Strahlungstemperatur ist die Temperatur von selbst Wärme abgebenden Gegenständen und/oder Sonnenstrahlung.
  • Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden. Das kann am wirkungsvollsten durch an der Fensteraußenseite angebrachte Jalousien, Blenden oder ähnlichen Einrichtungen erreicht werden.

Feuchtigkeit

  • Die relative Luftfeuchte sollte möglichst im Bereich von 40% bis 65% liegen. Bei einer relativen Luftfeuchte ab 50% werden elektrostatische Aufladungen weitgehend vermieden.

Strahlung

  • Die Begriffe Strahlung und Feld werden häufig gleichbedeutend verwendet, wobei man meist im niedrigeren Frequenzbereich von Feldern, im höheren Frequenzbereich von Strahlung spricht.Röntgenstrahlung
    Ionisierende Strahlung kann bei der Bildschirmarbeit höchstens von dem Bildschirm selbst kommen. Sie entsteht ausschließlich bei Kathodenstrahlröhren und wird im Glas der Röhre nahezu vollständig absorbiert. Bildschirmgeräte müssen im Sinne der Röntgenverordnung gekennzeichnet sein.Sonstige Strahlung
    Nicht ionisierende Strahlung können sein: statische Felder, niederfrequente und hochfrequente Felder, Infrarot-Strahlung, sichtbares Licht und Ultraviolett-Strahlung (Wärmestrahlung wurde oben bereits behandelt).
  • Das elektrostatische Feld am Arbeitsplatz entsteht sowohl durch die Aufladung des Bildschirmgerätes als auch durch die Aufladung des Benutzers. Maßgeblich für die Stärke des Feldes sind z.B.
    • die Leitfähigkeit der Geräteoberfläche,
    • die Beschleunigungsspannung,
    • Material der Kleidung von Benutzern,
    • die Materialeigenschaften der Einrichtung und
    • die relative Feuchte der Raumluft.
  • Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen elektrostatischer Felder von Bildschirmgeräten sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand unbedenklich, insbesondere dann, wenn eine ausreichende Luftfeuchte vorhanden ist.
  • Nach dem derzeitigen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, daß hochfrequente elektromagnetische Felder von Bildschirmgeräten negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Bei Einhaltung der Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) treten auch keine gegenseitigen Störungen benachbarter Geräte, z.B. Störungen der Darstellung auf dem Bildschirm, auf.

Arbeitsumgebung: Normen und Standards

Lärm

  • ISO 9296,
  • DIN EN 27779,
  • DIN 4109,
  • VDI 2720,
  • ZH1/635
  • DIN 1946-2

Wärme

  • DIN 1946-2,
  • § 6 ArbStättV,
  • ZH1/535

Luftfeuchtigkeit

  • DIN 1946-2,
  • §§ 5, 6, 9 und 16 ArbStättV,
  • ZH1/535
  • VDI-Lüftungsregeln:
    • Winter Temperatur 20 Grad C: Luftfeuchte 35 – 70%
    • Sommer Temperatur 22 Grad C : Luftfeuchte 70%
    • Sommer Temperatur 25 Grad C : Luftfeuchte 60%

Strahlung

  • EMVG,
  • Strahlenschutzverordnung – StrSchV,
  • Röntgenverordnung – RöV,
  • DIN VDE 0848 “Sicherheit bei elektromagnetischen Feldern”,
  • ZH 1/43

Arbeitsumgebung: Beschaffungspraxis

Im Beschaffungsalltag haben Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas eher nachgeordnete Bedeutung; sie liegen insgesamt gesehen fast ausschließlich in der Hand der Gebäude- oder Hausverwaltung oder wurden an den Vermieter delegiert.
Heizlüfter, Tischventilatoren, technische und biologische Anlagen zur Erhöhung der Feuchtigkeit im Büro sind Maßnahmen möglicher Beschaffungen für ein gesünderes Raumklima.

Empfehlung:
Grundsätzlich gilt die Empfehlung, mehrmals täglich vollständig durchzulüften – wenn sich die Fenster öffnen lassen und keine Verschlechterung des Raumklimas eintritt-.
(Borsch-Galetke, Universitätsprofessorin, Dr. Heinrich Heine Universität Düsseldorf)

Aufgrund der hohen, gesundheitsbeeinträchtigende Keimbildung in Topfpflanzen – vor allem bei Verwendung von Hydrokulturen, ist eine scheinbare” Luftbefeuchtungsanreicherung durch zusätzliche Pflanzen im Büro nicht zu empfehlen; gleiches gilt für künstliche Brunnen”, die eine Brutstätte für Keime bilden. Fraglich ist die Wirkung von einzelnen Klimageräten”. Ihre Wirkung gilt in der Wissenschaft als umstritten. Diese Erkenntnisse stehen unabhängig von der psychologisch-wohltuenden Wirkung” von Pflanzen fest.

Bei Bedarf ist es sinnvoll, auf externe Beratung durch Klimaspezialisten sowie durch die öffentlich zugängigen Stellen, wie z.B. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Postfach 91 01 52, 51071 Köln, das Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Friedrich – Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund, zurückzugreifen.

Literaturempfehlung:
Arbeitsmedizinische Aspekte der modernen Büroarbeit”, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, Tagungsberichtn 5, NW Wirtschaftsverlag, ISBN 3-89429-579-1.


Kurz – Check: Raumklima

Das Thema Raumklima macht sich an einer Vielzahl von Produkten fest. Deshalb kann nur ein allgemeiner Check vorgegeben werden:

Merkmale

Lärm

  • Geräuschentwicklung von Geräten unerheblich
  • Konzentrationsmöglichkeit
  • Störende Geräusche regulierbar

Wärme

  • Temperatur angenehm
  • Wärme von Geräten unerheblich

Feuchtigkeit

  • Luftfeuchtigkeit ausreichend
  • Belüftung zufriedenstellend
  • Regelmässiges Lüften möglich
  • Zugluft wird vermieden
  • Büroumgebung geruchsneutral

Strahlung

  • EDV-System ist strahlungsarm
  • Prüfsiegel vorhanden
  • Elektrische Anlagen störungsfrei